Seit 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen von den neuen 5 Pflegegraden vollständig ersetzt. Es geht nun nicht mehr darum, dass die Pflegeleistung in  zeitlichem Umfang berechnet wird, sondern nach den individuellen Anforderungen Pflegebedürftiger sowie aufgrund ihrer Selbstständigkeit.

Welche Verbesserungen sollen die 5 neuen Pflegegrade bringen?

Die Definition Pflegegrade ist vollkommen neu. Zwischen 1995 bis Ende 2016 wurde die Pflegeleistung in drei Pflegestufen aufgeteilt. Bisher hat die wirkliche Schwere einer Erkrankung oder die tatsächliche Hilfsbedürftigkeit nicht interessiert. Die Pflege und Betreuung bezog sich lediglich auf den Zeitaufwand, die die notwendigste Hilfe in Anspruch nahm. Pflegefälle mit Demenz erhielten daher zumeist nicht die Hilfe, die dringend notwendig war. Kostengründe machten es unmöglich, dass dringend notwendige Verbesserungen bei Pflege und Betreuung durchgesetzt werden konnten. Demenzkranke Pflegefälle, die keine körperlichen Einschränkungen hatten, kamen bei dem bisherigen Pflegemodell zu kurz. Das soll nicht nun ab 01. Januar 2017 ändern, weil vermehrt die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützt und gefördert werden soll, egal, ob körperliche Einschränkungen vorliegen oder nicht. Die psychosoziale Unterstützung wird auch als Pflegeleistung gesehen, nicht mehr nur die Körperhygiene und Nahrungsaufnahme. Durch die neue Einteilung soll mehr Gleichberechtigung unter den Versicherten geschaffen werden. Durch die Umstellung sollen nicht nur Pflegebedürftige eine bessere Betreuung erhalten, sondern auch Angehörige entlastet werden.

Nach dem Aus für die Pflegestufen mehr persönliche Zuwendung

Bisher wurde jeder Pflegebedürftige in eine  Pflegestufe (von 3) eingestuft. Für diese Einstufung wurde berücksichtigt, wie viel Zeit aufgewendet werden muss, damit die Körperhygiene, die Nahrungsaufnahme und die Haushaltsführung, gewährleistet ist. Bei Demenzkranken kam die persönliche Zuwendung, die wichtig ist, zu kurz, da diese maximal in die Pflegestufe 0 eingestuft wurden, wenn keine körperlichen Einschränkungen vorlagen. Bei der Einteilung in Pflegegraden ändert sich das nun, weil die gesamte Pflegebedürftigkeit aufgrund bestehender Krankheiten betrachtet wird. Die Schwere einer Erkrankung wird nun, im Gegensatz zu früher, berücksichtigt. Ziel dieser Umstellung ist, dass die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen weitestgehend erhalten bleibt, im besten Fall noch gesteigert werden kann. Es wird bei der Einteilung in die Pflegegrade nun genau darauf eingegangen, welche täglichen Pflegeleistungen anfallen und wie viel Zeit dafür benötigt wird. Die Auswirkung der Psyche auf die Entwicklung von Krankheiten und die persönliche Selbstständigkeit wurde bisher unterschätzt, das soll nun geändert werden.

Wie wird die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade durchgeführt?

Wer als pflegebedürftiger Patient bisher in eine Pflegestufe eingeteilt war, wird automatisch in einen neuen Pflegegrad umgerechnet, damit die Pflegeleistung angepasst werden kann. Es sollten keine Benachteiligungen auftreten, da den Versicherten ein Bestandsschutz auf die bisherigen Leistungen zugesichert wird. Im Grunde gibt es für die Versicherten nur Vorteile, keine Nachteile, weil die Pflegeleistungen mehr an den individuellen Bedarf angepasst werden. Das NBA (Neue Begutachtungsassessment) berücksichtigt nun auch die geistig-seelischen Faktoren, die die Alltagskompetenzen einschränken können, nicht mehr nur die körperlichen Faktoren. Es kann daher durchaus zu Nachbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst kommen, damit der jeweilige Pflegegrad nicht nur durch Umrechnung der Pflegestufe ausgewählt werden kann, sondern aufgrund zusätzlicher, nachweisbarer Einschränkungen. Die Pflegekassen bieten online einen Download für einen Blankoantrag an, der für die Beantragung eines Pflegegrades genutzt werden kann. Die jeweilige Umstellung auf den neuen Pflegegrad eines Versicherten müssen sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Krankenversicherungen durchführen.

Nach mehr als 20 Jahren Pflegeversicherung gibt es nun seit 01. Januar 2017 eine Reform, die den Versicherten von Pflegeversicherungen mehr Gleichberechtigung bieten soll. Dadurch, dass nicht mehr nur alleine die körperlichen Einschränkungen bei der Einstufung der Versicherten berücksichtigt werden, können demenzkranke Pflegefälle besser betreut und gefördert werden. Nicht nur die körperliche Zuwendung ist für demenzkranke Menschen wichtig, sondern auch psychosoziale, persönliche Zuwendung. Aufgrund dieser Änderungen soll die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen unterstützt werden.