Ab einem bestimmten Alter wollen wir unsere formellen Angelegenheiten durch das Schreiben eines Testaments organisieren. Dies ist ein Dokument, mit dem Sie über Ihr Eigentum frei verfügen können. Ein Senior, der ein Testament macht, sollte wissen, wie das geht, damit das Dokument nach seinem Tod gültig bleibt. Lassen Sie uns prüfen, welche Punkte bei der Vorbereitung eines Testaments besonders zu beachten sind.
Was ist ein Testament?
Das Gesetz vom 23. April 1964 – Polnisches Bürgerliches Gesetzbuch gibt in Art. 941 an, dass Sie im Todesfall über das Vermögen nur mithilfe eines Testaments verfügt werden kann. Dieses Dokument darf nur die Verfügung des Erblassers enthalten. So ist es beispielsweise nicht möglich, ein gemeinsames Testament zu erstellen, das gleichzeitig den letzten Willen beider Ehegatten berücksichtigt. Das Testament sollte nur von einer Person erstellt werden, die die volle Rechtsfähigkeit besitzt. Es kann nicht von einem gesetzlichen Vertreter des Senioren erstellt oder aufgehoben werden. Dafür kann der Senior selbst, sofern er nicht entmündigt wurde, ein solches Dokument sowie die darin enthaltenen einzelnen Bestimmungen jederzeit vorbereiten und widerrufen.
Mit anderen Worten, ermöglicht das Testament Ihnen die Verfügung über das zu Lebzeiten angesammelte Vermögen. Wenn wir wollen, dass es nach dem Tod Eigentum bestimmter Menschen wird, ist dies der einzige Weg. Wie sollte ein Dokument also aussehen, und gibt es ein Mustertestament, das Sie verwenden können?
Wie sieht ein Mustertestament aus?
Wenn Sie sich auf das Zivilrecht beziehen, müssen Sie erkennen, dass es zwei Arten von Testamenten gibt: gewöhnliche und detaillierte. Die Vorlage des gewöhnlichen Testaments umfasst ein vollständig von Hand verfasstes Dokument. Obligatorisch sollte es unterschrieben und datiert sein, auch wenn sein Fehlen nicht zur Ungültigkeit des Dokuments führt, vorausgesetzt, seine anderen Elemente lassen keine Zweifel an der Fähigkeit des Erblassers zu seiner Erstellung aufkommen. Wenn es keine Einwände gibt, ist das handschriftliche Testament gültig.
Nichts hindert Sie daran, ein Testament in Form einer notariellen Urkunde oder mündlichen zu verfassen, jedoch nur in Anwesenheit von zwei Zeugen, gegen den Gemeindevorsteher (Bürgermeister oder Präsident der Stadt), Landrat, Woiwodschaftsmarschall, Sekretär des Kreises oder der Gemeinde oder Leiter des Standesamtes. Wenn das Testament eine mündliche Form hat, sollte die Erklärung des Erblassers zu Protokoll verfasst und das Datum der Verfassung festgehalten werden. Nach dem Vorlesen des letzten Willens des Erblassers, muss er von ihm sowie von Zeugen und der Person, gegen die das letzte Testament erklärt wurde, unterschrieben werden. Der Erblasser muss ein solches Testament nicht unterzeichnen, wenn Gründe vorliegen, die das unmöglich machen. Diese sollten dann im Protokoll verzeichnet werden. Eine Ausnahme von der Regel der Vorbereitung des mündlichen Testaments ist, wenn der Erblasser eine taube oder stumme Person ist.
Fazit: Bei der Abgabe des Testaments sind sowohl die mündliche Form als auch die Form einer notariellen Urkunde akzeptabel. Im Pflegeheim Erania kann das Personal den Bewohnern, die ein handschriftliches Testament verfassen möchten, ein Testamentmuster zur Verfügung stellen, das ihnen helfen wird, ihren letzten Willen zum Ausdruck zu bringen
Wann kann das Testament ungültig sein?
Leider wird ein handschriftliches Testament, ein in Form eines Protokolls der mündlichen Vorlesung des letzten Willens des Erblassers verfasstes oder sogar in Form einer notariellen Urkunde angefertigtes Testament nicht immer für gültig befunden. Bevor wir ein Testament erstellen, sollten wir wissen, welche Fehler zu vermeiden sind. Dieses Dokument ist ungültig, wenn es erstellt wurde:
- im Zustand des Ausschlusses einer bewussten oder freien Entscheidung und des Ausdrucks des Willens;
- unter dem Einfluss eines Irrtums, der die Annahme rechtfertigt, dass der Verstorbene, wenn er nicht unter dem Einfluss eines Irrtums gehandelt hätte, ein solches Testament mit solchen Bestimmungen nicht vorbereitet hätte;
- unter dem Einfluss von Drohungen.
Bevor wir ein Testament schreiben, sollten wir auch wissen, dass nicht jeder Zeuge der Entstehung dieses Dokuments sein kann. In dieser Rolle dürfen keine Personen auftreten, die:
- Nicht die volle Rechtsfähigkeit besitzen;
- blind, taub oder stumm sind;
- nicht lesen und schreiben können;
- nicht die Sprache sprechen, in der der Erblasser sein Testament verfasst;
- von einem Gericht wegen Falschaussagen verurteilt wurden.
Daher sollte man die Zeugen sorgfältig auswählen, um ein Testament vorzubereiten, das gültig ist. Es ist auch daran zu erinnern, dass das Schreiben eines Testaments eine wichtige Aktivität ist, die man am besten nicht bis zum Schluss aufschieben sollte. Sie können es selbst vorbereiten, unterschreiben und datieren, um es gültig zu halten.